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Veröffentlichungen

Oehlrich, M.

2023

Sondersteuer-Wirtschaftsbezirk ‒ Distretto Economico a fiscalità Speciale

In der Republik San Marino wird parlamentarisch weiter über den Gesetzentwurf Nr. 116571/2022 zum Sondersteuer-Wirtschaftsbezirk (Distretto Economico a fiscalità Speciale, kurz: DES) verhandelt, der am 6. Dezember 2022 von der Regierung in den Großen und Allgemeinen Rat (Consiglio Grande e Generale) eingebracht wurde. Der DES ist dabei keine Sonderwirtschaftszone im klassischen Sinne, sondern eine Gruppe von Unternehmen und wirtschaftlichen Aktivitäten, die geografisch über das Gebiet von San Marino verteilt sind. Das zuständige Staatssekretariat für Finanzen (Segreteria di Stato per le Finanze ed il Bilancio) erklärte, dass DES ein neues Wirtschaftsmodell, einschließlich der Besteuerung, darstellt, das aus einer systemischen Reihe von Unternehmen, Strukturen, wirtschaftlichen Aktivitäten für Beherbergung, Tourismus, Handel und Dienstleistungen für Unternehmen und Personen besteht. Das Herzstück des Sondersteuer-Wirtschaftsbezirks ist die besondere Steuerregelung für die Unternehmen, die den DES bilden, sowie für natürliche Personen, die sich dort mit einer speziellen vorübergehenden Genehmigung aufhalten. Konkret besteht der DES aus einer Verwaltungsgesellschaft mit dem Ziel, bedeutende Investitionen in hochwertige Tourismus-, Beherbergungs- und Dienstleistungsinfrastrukturen zu tätigen und Aktivitäten durchzuführen, die für die Tätigkeit des DES und die Zielgruppe geeignet sind.

Zitierung (APA):

Oehlrich, M. (2023). Sondersteuer-Wirtschaftsbezirk ‒ Distretto Economico a fiscalità Speciale. Internationales Steuerrecht, 32(13), 52‒54.

Thema:
Steuern
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